Bei uns können Sie als gesetzlich versicherte Patientin selbstverständlich Untersuchungen durchführen lassen, die Ihre Krankenkasse als Vorsorgeuntersuchung nicht übernimmt, sogenannte IGeL.
Welche Leistungen die Gesetzliche Krankenkassen übernehmen dürfen, hat der Gesetzgeber im fünften Sozialgesetzbuch geregelt:
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.
Wir erklären Ihnen, welche zusätzlichen Untersuchungen, z.B. Ultraschall oder Laboruntersuchungen, für Sie empfehlenswert sind. Im Grunde sind auch Reiseimpfungen und Spiralen IGel Leistungen, die die gesetzlichen Versicherungen nicht zahlen. Es gibt über den Nutzen der Untersuchungen wissenschaftliche Belege, die sich je nach Studie unterscheiden. Deshalb werden sie im „ IGeL Monitor“ als „unklar“ eingestuft. Aus den Untersuchungen können Folgeuntersuchungen und sogar Operationen entstehen, die man als „Risiko“ oder „Nebenwirkung“ einer IGeL bezeichnen kann.
Wir bieten eine sachliche Information in der Sprechstunde. Sie bekommen von unserer Arzthelferin eine schriftliche Information, die wir ausführlich mit Ihnen besprechen. Selbstverständlich können Sie diese Untersuchungen nach einer ausreichenden Bedenkzeit auch zu einem späteren Zeitpunkt durchführen lassen.
Über diese Untersuchungen bekommen Sie eine nachvollziehbare Rechnung.