Dysplasie

Dysplasiesprechstunde in der Gynäkologischen Gemeinschaftspraxis in Pfaffenhofen Dres. Petra Fiedler, Sonja Neumaier, Elfriede Pethö-Wild, Jan Stepan, Stefanie Balbach.

Dysplasiesprechstunde

Bei der Vorsorgeuntersuchung kann sich ein auffälliger PAP Abstrich ergeben. Dieser wird in der Dysplasiesprechstunde bei Frau Dr. Fiedler und Fr. Dr. Neumaier genauer abgeklärt:

Zuerst wird der Muttermund gemeinsam mit der Patientin, wenn sie es wünscht, in Vergrößerung wie mit einer Lupe mit dem Videokolposkop betrachtet. Nach Betupfen mit Essig zeigt sich auf dem Monitor, welche Bezirke genauer untersucht werden müssen. Statt dem Apfel auf dem Bild, wäre dann der Muttermund in 6 - 40 facher Vergrößerung zu sehen.


PAP-Abstrich

Bei der Vorsorgeuntersuchung werden vom Gebärmuttermund Zellen abgestrichen und auf

ein Glasplättchen aufgebracht. Im zytologischen Labor werden die Zellen gefärbt und vom Zytologen beurteilt. Wie in der Schule gibt es Noten von 1 bis 5. PAP I bedeutet z.B., dass der der Befund unauffällig war. Bei allen anderen „Noten“ erhalten unsere Patientinnen einen Brief, in dem neben dem Befund beschrieben wird, wann sie wieder zur Kontrolle erscheinen sollen.

Bitte nehmen Sie diese Briefe ernst.

Dysplasie

Das Wort Dysplasie beschreibt einen Befund, der weder ganz gesund ist noch bereits eine Krebserkrankung darstellt. Im Frühstadium kann sich eine Dysplasie auch wieder zurückbilden. Um einen PAP Befund zu sichern, wird bei der Dysplasiesprechstunde ein klein wenig Gewebe entnommen. Dies ist nicht

schmerzhaft, kann jedoch kurzzeitig noch bluten.

HPV

Die meisten Dysplasien entstehen im Rahmen einer Infektion mit HPV, dem humanen Papillomvirus. Diesen Virus gibt es in vielen verschiedenen Arten, die sich beim HPV Abstrich nachweisen lassen.

HPV vom low risk Typ verursachen Feigwarzen.

High risk Typen sind an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs ursächlich beteiligt.

Die beste Vorsorge gegen die Entstehung einer Dysplasie besteht in der rechtzeitigen Durchführung der HPV Impfung, die von allen Kassen bis zum 18. Lebensjahr bezahlt wird.