Genehmigung der Abklärungskolposkopie durch die KVB ab 01.01.2020

Zum 01.01.2020 hat Frau Dr. Fiedler von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns die offizielle Genehmigung erhalten, im Rahmen der neuen Krebsvorsorge die Abklärungskolposkopie durchzuführen.

 

Voraussetzung für die Genehmigung sind der jährliche Nachweis von mindestens 100 Kolposkopien und 30 auffälligen Gewebsentnahmen. Diese Anzahl wurde in unserer Praxis 2018 erreicht. Zudem wird eine bestimmte apparative Ausstattung vorausgesetzt.

Damit können wir in unserer Dysplasiesprechstunde unseren Patientinnen die vollständige Abklärung auffälliger Befunde anbieten.

 

Dysplasie

 

 

Als nächster Schritt wird ggf. eine kleine Gewebsprobe entnommen. Dies ist allenfalls gering schmerzhaft und es kann dabei auch leicht bluten. Dafür erhält man ein aussagekräftiges Ergebnis, das gemeinsam mit dem HPV-Befund zu einer entscheidung führt, welches weitere Vorgehen der Patientin empfohlen werden soll. Dabei wird entweder im normalen Intervall oder kurzfristiger wieder kontrolliert oder es wird eine Konisation empfohlen.

 

Konisation

 

 

Um einen auffälligen Befund weiter abzuklären oder komplett zu entfernen und damit zu heilen, wird eine Konisation durchgeführt. Dabei wird in Vollnarkose ein Kegel aus dem Gebärmutterhals herausgelöst. Idealerweise werden dabei alle auffälligen Veränderungen erfasst. Um nicht zu viel Gewebe zu entfernen, muss der Eingriff unter kolposkopischer Sicht erfolgen.