Genehmigung der Abklärungskolposkopie durch die KVB ab 01.01.2020

 

Zum 01.01.2020 hat Frau Dr. Fiedler von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns die offizielle Genehmigung erhalten, im Rahmen der neuen Krebsvorsorge die Abklärungskolposkopie durchzuführen.

 

Voraussetzung für die Genehmigung sind der jährliche Nachweis von mindestens 100 Kolposkopien und 30 auffälligen Gewebsentnahmen. Diese Anzahl wurde in unserer Praxis 2018 erreicht. Zudem wird eine bestimmte apparative Ausstattung vorausgesetzt.

 

Damit können wir in unserer Dysplasiesprechstunde unseren Patientinnen die vollständige Abklärung auffälliger Befunde anbieten.